Mietrecht

Wirz Advokatur schützt Ihre Interessen wo es wirklich wichtig ist: In Ihrem Lebens- oder Arbeitsraum. Profitieren Sie von meiner Leidenschaft.
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Mietrecht

Leistung

Wirz Advokatur berät und vertritt Mieter, Vermieterinnen und Verwaltungen von Liegenschaften in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.

Sie vermieten Liegenschaften und möchten klare Mietverträge ausgestalten? Sie möchten ein Objekt mieten und auf Ihre Bedürfnisse hin ausbauen? Sie haben Fragen zu Ihren Rechten als Mieterin? Minimieren Sie Ihre Risiken und schützen Sie Ihre Interessen präventiv.

Egal ob es um den Zustand der Mietsache, Mietzinsreduktionen, Kündigungen von Wohnungen oder Geschäftsräumen oder andere Fragen geht: Auch im Konfliktfall setze ich mich lösungsorientiert für Ihre Interessen ein – kompetent, engagiert, effektiv.

Meine Schwerpunkte sind die Miete von Geschäftsräumen und die Rohbaumiete sowie die nicht-klassischen Vertragsverhältnisse (bspw. Para-Hotellerie, Zwischennutzungen, Airbnb).

Themen

... Überblick

  • Geschäftsmiete
  • Rohbaumiete
  • Kündigung Mietvertrag
  • Mietzinsreduktion
  • Para-Hotellerie
  • Ausweisung
  • Mängel

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Oft gefragt

Thema:

Mietrecht

In der Nachbarschaft wird gebaut, wodurch es zu Lärm und Erschütterungen kommt. Welche Ansprüche hat ein Mieter?

Auch ein Mieter kann sich gegen übermässige Immissionen direkt gegenüber dem Nachbarn gestützt auf das Nachbarrecht zur Wehr setzen und Schadenersatz geltend machen. In der Regel ist es jedoch einfacher, sich als Mieter an den Vermieter zu halten und eine Herabsetzung des Mietzinses zu fordern. Die Vorteile liegen darin, dass ein Schaden bei diesem Vorgehen nicht nachgewiesen werden muss und die Durchsetzung über die Mietschlichtungsstelle mit vorteilhafteren Kostenregelungen einfacher und günstiger ist. Als Vermieter können Sie nichts für die Bautätigkeit, doch erfolgt eine Mietzinsreduktion einerseits erst bei erheblichen Beeinträchtigungen und andererseits im Rahmen von 10 bis 20%. Zudem kann sich dann der Vermieter an den Nachbarn wenden und die zu gewährende Mietzinsreduktion geltend machen.

Ich möchte einen Teil der Mietfläche einer Untermieterin weitervermieten, muss mein Vermieter dazu die Zustimmung erteilen?

Ein Mieter kann das Mietobjekt teilweise an eine weitere Mieterin untervermieten. Dafür ist eine Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt. Der Vermieter darf die Zustimmung aber nur verweigern, wenn der Mieter die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gibt, diese Bedingungen im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich sind oder dem Vermieter wesentliche Nachteile entstehen würden. Als Mieter haben Sie also ein grundsätzliches Recht auf Untermiete.

Darf ich meine Eigentumswohnung über Airbnb vermieten?

Das Reglement der Stockwerkeigentümer enthält Bestimmungen, die sich zum Zweck der Stockwerkeinheiten äussern. Eine solche Zweckbestimmung sieht häufig vor, dass die Stockwerkeinheiten in erster Linie für Wohnzwecke bestimmt sind und dass nur stilles Gewerbe zulässig ist, wenn die anderen dadurch nicht gestört werden.

Solche Bestimmungen können einer regelmässigen, gewerbsmässigen Vermietung über AirbBnb entgegenstehen, womit die Eigentumswohnung nicht über Airbnb vermietet werden darf.