Baurecht
Leistung
Wirz Advokatur berät und vertritt Unternehmen, Bauherren und Planerinnen (bspw. Architekten, Ingenieurinnen und Landschaftsarchitekten) in allen Angelegenheiten des privaten Baurechts.
Als verlässlicher Partner unterstütze ich Sie punktuell in Einzelfragen oder stehe Ihnen für eine Gesamtbegleitung Ihres Bauprojekts zur Seite. Ihre Interessen stehen in jeder Projektphase im Vordergrund: Von der Planung, der Ausarbeitung der Verträge und den Verhandlungen mit den involvierten Parteien über die Bauphase bis zum anschliessenden Betrieb.
Wer baut, weiss: Ein Bauwerk entsteht selten ohne Unvorhergesehenes. Sie kämpfen mit Zusatzkosten, Verspätungen oder Mängel? Ich begleite Sie lösungsorientiert, klar und bestimmt.
Und wo eine einvernehmliche Konfliktlösung nicht möglich ist, gehen wir den Prozessweg. Ich setze Ihre Ansprüche durch und verteidige Ihre Rechte gegen unberechtigte Forderungen.
Themen
... Überblick
- Werkvertrag
- Auftrag (Ingenieure, Architektinnen, …)
- SIA-Norm 118, 102, 103 usw.
- KBOB-Verträge (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren)
- Gewährleistungen (Mängel)
- Sicherheiten: Bauhandwerkerpfandrechte, Garantien und Bürgschaften
- Grundbuch: Kaufverträge, Baurechte, Dienstbarkeiten, Stockwerkeigentum, etc.
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Oft gefragt
Thema:
Baurecht
Das Werk hat Mängel, was muss ich tun?
Die Unternehmerin schuldet ein mängelfreies Werk. Ob ein Mangel vorliegt, entscheidet sich durch einen Vergleich des Werkes, das im Vertrag definiert ist, mit demjenigen Werk, welches erstellt worden ist. Nur bei einem Abweichen des erstellten vom vertraglich geschuldeten Werk liegt ein Mangel vor. Der Bauherr kann oft zuerst nur eine Nachbesserung des Mangels verlangen. Wichtig ist, den Mangel rechtzeitig zu rügen. Sonst gehen die Mängelrechte verloren.
Der Unternehmer verlangt mehr Geld als im Vertrag steht, muss ich das bezahlen?
Der Unternehmer schuldet das vereinbarte Werk zum vereinbarten Preis. Entscheidend ist also immer zuerst der abgeschlossene Vertrag. Wird die Bestellung geändert und wird etwas Anderes oder Zusätzliches verlangt, so kann der Unternehmer dafür auch mehr Geld fordern. Neben einer sog. Bestellungsänderung gibt es weitere Umstände, die zu höheren Kosten führen können. Je nach Ursache und je nach Vertragsinhalt muss der Unternehmer diese Kosten selbst tragen oder kann auch dafür mehr Geld verlangen. Sowohl für den Unternehmer als auch für die Bauherrin lohnt es sich vor Beschreitung des Rechtswegs, die Berechtigung von Mehrvergütungsforderungen abzuklären.
Lohnt es sich, den Vertragsentwurf juristisch prüfen zu lassen?
Wer Mehrkosten zu tragen hat und welche Rechte bei Mängeln bestehen, hängt primär vom Werkvertrag ab. Deshalb lohnt es sich, bereits beim Vertragsabschluss juristischen Rat einzuholen und entsprechende Regelungen im Vertrag vorzusehen.