Immobilienrecht

Wirz Advokatur regelt Ihre Angelegenheiten rund um Immobilien – organisiert, lösungsorientiert, effektiv. Bei mir stehen Ihre Interessen auf solidem Grund.
Ihr Anwalt für
Immobilienrecht

Leistung

Wirz Advokatur berät und vertritt Eigentümer von privaten Grundstücken (Eigentumswohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser) und geschäftlichen Liegenschaften in allen Angelegenheiten des Immobilienrechts. Zudem unterstütze ich Bauherren und Planerinnen (bspw. Architekten, Ingenieurinnen und Landschaftsarchitekten).

Egal ob Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sind oder mit solchen zu tun haben: Schützen Sie Ihre Rechte und setzen Sie Ihre Ansprüche durch!

Ich bearbeite Verfahren zur Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten und berate im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten, Baurechten sowie in Fällen von Miteigentum resp. Stockwerkeigentum. Zudem unterstütze ich Sie lösungsorientiert bei nachbarschaftlichen Differenzen.

Wirz Advokatur schützt Ihre Interessen proaktiv und setzt sich auch in Konfliktsituationen konsequent für Sie ein!

Themen

... Überblick

  • Sachenrecht
  • Eigentum / Grundeigentum
  • Grundbuch
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Dienstbarkeiten
  • Nutzniessung
  • Stockwerkeigentum
  • Miteigentum
  • Baurecht
  • Nachbarrecht

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Oft gefragt

Thema:

Immobilienrecht

Muss ich etwas Vorkehren, bevor meine Nachbarin baut?

Bevor eine Nachbarin ein Bauprojekt realisiert, sollte ein Zustandsprotokoll der umliegenden Liegenschaften erstellt werden. Das Zustandsprotokoll hält sowohl für den Bauherrn als auch für die Nachbarin fest, welchen Zustand das Gebäude aufweist. Vorteilhafterweise erfasst das Zustandsprotokoll den Zustand der ganzen Liegenschaft (Garage, Schopf, Gartenanlage usw.). Nach Abschluss der Bauarbeiten hilft dieses Protokoll bei Meinungsdifferenzen. Ob ein Riss während der Bautätigkeit entstanden oder grösser geworden ist oder ob er schon bestanden hat, lässt sich aus einem Vergleich der Zustandsprotokolle ableiten. Schäden, die durch die Bautätigkeit der Nachbarin verursacht worden sind, muss diese ersetzen.

Was darf mein Nachbar und was darf er nicht?

Die Nachbarin stellt einen Schopf auf, darf sie das? Ich möchte einen Apfelbaum in meinem Vorgarten pflanzen, darf ich das? Der Nachbar errichtet eine Mauer entlang der Grenze, darf er das? Ich möchte die Hecke meines Nachbarn schneiden, weil sie über die Grenze ragt, darf ich das? Was ein Nachbar darf und was nicht, ist im Bundesrecht, im kantonalen Recht oder sogar im kommunalen Recht geregelt. Wirz Advokatur steht Ihnen für Ihre konkrete Frage zur Verfügung.

Der Bauherr bezahlt meine Rechnung nicht und scheint Zahlungsschwierigkeiten zu haben. Kann ich meinen Werklohn absichern?

Ja, das können Sie. Ein Unternehmer, der Arbeit leistet und Material liefert, kann ein Bauhandwerkerpfandrecht zu Lasten des Grundstücks ins Grundbuch eintragen lassen. Dieses Pfandrecht muss innert 4 Monaten im Grundbuch eingetragen sein, sonst ist es verwirkt. Handeln Sie also zügig. Die Eintragung erfolgt über das Gericht und die Klage richtet sich gegen die Grundeigentümerin, die nicht auch Bauherrin sein muss. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit empfiehlt sich insbesondere bei Grundstücken im Stockwerkeigentum frühzeitig juristischen Rat beizuziehen, damit das Pfandrecht richtig eingetragen wird.