Arbeitsrecht
Leistung
Wirz Advokatur berät und vertritt Arbeitgebende und Arbeitnehmende in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Ihre Fragen zu Kündigungen, Krankheiten, Löhnen und weiteren Themen in Arbeitsverhältnissen kläre ich kompetent und engagiert. Probleme gehe ich lösungsorientiert an und setze mich konsequent für Ihre Interessen ein.
Ist eine einvernehmliche Konfliktlösung nicht möglich, berate ich Sie hinsichtlich Ihrer gerichtlichen Möglichkeiten. Als verlässlicher Partner führe ich Sie durch arbeitsrechtliche Prozesse.
Zur Kompetenz von Wirz Advokatur gehören ebenfalls Fragen zu Gesamtarbeitsverträgen.
Themen
... Überblick
- Arbeitsvertrag
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Kündigung
- Lohn
- Ferien
- Krankheit
- Gleichstellung
Oft gefragt
Thema:
Arbeitsrecht
Gehen Bestimmungen des Arbeitsvertrages oder des Gesamtarbeitsvertrages vor?
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) enthält Bestimmungen über den Inhalt sowie den Abschluss und die Beendigung von einzelnen Arbeitsverhältnissen. Diese Bestimmungen gelten für die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der GAV kann auch die Frage regeln, ob Sie wegbedungen werden können. Bestimmungen des Arbeitsvertrages, die gegen unabdingbare Bedingungen des GAV verstossen, sind nichtig und es gelten die Regelungen des GAV. Sind die Bedingungen im Arbeitsvertrag aber besser als im GAV, so gelten zu Gunsten der Arbeitnehmerin diese besseren Bedingungen im Arbeitsvertrag. Die Frage lässt sich damit nicht pauschal beantworten. Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin sollten den Inhalt eines GAV um Missverständnisse zu vermeiden bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kennen.
Wie wirkt sich eine Krankheit während der Kündigungsfrist aus?
Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer Krankheit, die während der Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eintritt.
Der Grund dafür liegt in der Sperrfrist, die durch eine Krankheit ausgelöst wird. Die Kündigung muss durch die Arbeitgeberin erfolgt sein. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer verlängert sich die Kündigungsfrist nicht. Die Sperrfrist, um die sich die Kündigungsfrist verlängert, hängt von der Dauer der Krankheit ab und unterliegt, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, einer verschieden langer maximalen Frist. Bei einem Kündigungstermin auf Ende Monat hin, verlängert sich die Kündigungsfrist zudem bis auf das Ende des angebrochenen Monats. Für eine Berechnung der Sperrfrist und der Kündigungsfrist dürfen Sie sich jederzeit gerne bei mir melden.
Muss ich ein Arbeitsverhältnis schriftlich kündigen?
Eine Kündigung ist grundsätzlich formlos möglich. Sie können einem Arbeitnehmer mündlich kündigen. Da die Kündigung im Streitfall bewiesen werden muss, empfiehlt sich immer eine schriftliche Kündigung. Diese kann auch anlässlich eines Gesprächs mit mündlicher Kündigung gegen eine Empfangsbestätigung abgegeben werden. Ein Arbeitsvertrag kann auch Regelungen zur Form der Kündigung aufstellen, die dann auch einzuhalten sind.